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Vorgesetztenverordnung

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Beitrag  Administrator So Sep 06, 2009 12:38 am

In der Föderation regelt die Vorgesetztenverordnung innerhalb der Sternenflotte das Vorgesetztenverhältnis.


Die Verordnung teilt ein in:

Unmittelbarer Vorgesetzter (§ 1, allgemeine Befehlsbefugnis)

Der unmittelbare Vorgesetzte wird im § 1 der Vorgesetztenverordnung definiert.
Es ist der Führer einer Gruppe von angehörigen der Sternenflotte und hat die Befehlsgewalt über alle ihm unterstellten Personen. Diese Befehlsgewalt gilt aber nur für Personen, die ihm immer unterstellt sind. Wird eine Person dem Offizier für eine Dienstleistung unterstellt, gilt diese Befugnis nicht mehr, es sei denn eine andere Vorschrift der Vorgesetzten Verordnung trifft auf diesen Fall zu. Übt der Offizier eine Befehlsgewalt gegen diese Person aus, muss dem Befehl nicht folge geleistet werden, da der Unmittelbare Vorgesetzte ein anderer ist.


Fachvorgesetzter (§ 2, spezielle Befehlsbefugnis)

Fachvorgesetzte gibt es nur in den Fachdiensten. Hierzu zählt zum Beispiel die Position des Taktischen Offiziers.
Fachvorgesetzte sind nur Leiter dieses Fachs und haben nur über ihnen unterstellte Personen die Befehlsgewalt.
Im Gegensatz zum unmittelbaren Vorgesetzten kann der Fachvorgesetzte nur dann Befehle erteilen, wenn sich sowohl er, als auch der Befehlsempfänger im Dienst befinden.


Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich (§ 3, spezielle Befehlsbefugnis)

Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich kann jeder Offizier sein, der eine spezielle Funktion wahrnimmt und ist dann innerhalb seines Bereiches gegenüber allen Personen, die seinen Bereich betreffen, vorgesetzt.
Die Befehlsbefugnis gilt nur in dem ihm zugewiesenen Bereich und nicht gegenüber seinem unmittelbaren Vorgesetzten des Aufgabenbereiches.
Auf den Dienstgrad kommt es dabei nicht an.
Zum Beispiel ist der Sicherheitsoffizier vom Dienst (SOvD) jedem Mitglied der Sternenflotte vorgesetzt und darf diese Person kontrollieren, sofern es in seinen Aufgabenbereich fällt. Nicht Vorgesetzt ist er egal wann seinem direkten Vorgesetzten.


Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades (§ 4, allgemeine Befehlsbefugnis)

In diesem Paragraphen wird der Vorgesetzte aufgrund seines Dienstranges erklärt.
Ein Offizier hat über jeden rang niedrigeren die Befehlsgewalt. Egal ob Offizier, Unteroffizier oder Manschafter.
Ein Unteroffizier hat über jeden rang niedrigeren die Befehlsgewalt. Hierzu zählen Unteroffiziere, welche rang niedriger sind und Manschafter.
Ein Manschafter ist niemandem Vorgesetzt, außer ein anderer Paragraph der Vorgesetztenverordnung trifft zu.

Sind Zwei Personen gleichen Ranges, zählt das Rangalter. Also die Zeit, die die Person seinen Rang bekleidet.


Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung (§ 5, spezielle Befehlsbefugnis)

Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung kann jedes Mitglied der Sternenflotte sein, der eine besondere Aufgabe übernimmt, zum Beispiel Leiter eines Außenteams.
Er wird dies durch dienstliche Bekanntgabe der Anordnung gegenüber den Personen die ihm unterstellt sein sollen.


Vorgesetzter aufgrund eigener Erklärung (§ 6, spezielle Befehlsbefugnis)

Zum Vorgesetzten kann sich jedes Mitglied der Sternenflotte ab dem Unteroffizier aufwärts erklären, wenn dies zur

- sofortigen Hilfe bei Notlagen,
- Aufrechterhaltung der Disziplin oder Sicherheit
- Herstellung einer einheitlichen Befehlsgebung zur Behebung einer kritischen Lage notwendig ist.

Die Erklärung ist nur möglich gegenüber Personen, die keinen höheren Dienstgrad haben oder Vorgesetzte aufgrund der Vorschriften der §§ 1–3 oder 5 sind.
Zum Vorgesetzten kann sich auch eine Person außer Dienst erklären, auch wenn die ihm Untergebenen Personen außer Dienst sein sollten.

Verhältnis der Paragraphen zueinander

Es gilt: § 5 vor § 3 vor § 1 vor § 2 vor § 4.
§ 6 ist hiervon ausgenommen, da er voraussetzt, dass bis zur „eigenen Erklärung“ kein Vorgesetztenverhältnis besteht.
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